Messen und Ausstellungen feststellen
Wenn Sie eine Messe oder eine Ausstellung veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die sogenannte Festsetzung (§ 69 Gewerbeordnung) der zuständigen Behörde. Sie müssen die Festsetzung schriftlich beantragen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe oder die Ausstellung abhalten, sind jedoch auch gleichzeitig zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Die Veranstaltung wird von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.