Inhalt anspringen

Rhein-Erft-Kreis

Betrieb eines Bewachungsgewerbes

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Seit dem 01.08.2017 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung der Anträge und die Erteilung von entsprechenden Gewerbeerlaubnissen zuständig. Das gleiche gilt für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen.

Bürgerportal

Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

Erläuterungen und Hinweise

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden ausschließlich funktionale Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung