Inhalt anspringen

Rhein-Erft-Kreis

Hebammen/Entbindungspfleger

Wenn Sie sich im Rhein-Erft-Kreis als freiberufliche/r oder angestellte Hebamme/Entbindungspfleger arbeiten oder im Rhein-Erft-Kreis wohnen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen.

Sollten Sie nicht mehr im Rhein-Erft-Kreis tätig sein oder im Rhein-Erft-Kreis wohnen, müssen diese Änderungen dem hiesigen Gesundheitsamt unaufgefordert mitgeteilt werden.

Bürgerportal

Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

Erläuterungen und Hinweise

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden ausschließlich funktionale Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung