Hebammen/Entbindungspfleger
Wenn Sie sich im Rhein-Erft-Kreis als freiberufliche/r oder angestellte Hebamme/Entbindungspfleger arbeiten oder im Rhein-Erft-Kreis wohnen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen.
Sollten Sie nicht mehr im Rhein-Erft-Kreis tätig sein oder im Rhein-Erft-Kreis wohnen, müssen diese Änderungen dem hiesigen Gesundheitsamt unaufgefordert mitgeteilt werden.