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Rhein-Erft-Kreis

Ambulante Alten- und Krankenpflegedienste

Wenn Sie einen ambulanten Alten - und Krankenpflegedienst im Rhein-Erft-Kreis eröffnen möchten, müssen Sie die Eröffnung und die Struktur beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Es sind alle Personen zu melden, die einen Gesundheitsfachberuf ausüben. Für Ihre Anzeige können Sie das nebenstehende Formular (Link) ausfüllen oder ein Anschreiben per Post übersenden.

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Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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