Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt EU beantragen
Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen (nationalen) unbefristeten Aufenthaltstitel. Bei der Daueraufenthaltserlaubnis EU handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der eine Weiterwanderung und Niederlassung in einem anderen Staat der Europäischen Union ermöglicht.
Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn der Antragsteller bei Antragstellung fünf Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen sowie anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge können eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie bei Antragstellung seit drei Jahren im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis sind.