Inhalt anspringen

Rhein-Erft-Kreis

Einbürgerung

Der Anspruch auf Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) geregelt. Seit dem 27.06.2024 gelten neue Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht.

Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Einbürgerung und zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht können Sie in der veröffentlichten Broschüre „Mein Weg zum Deutschen Pass“ auf der Seite https://einbuergerung.de/index.php entnehmen.

Bürgerportal

Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

Erläuterungen und Hinweise

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden ausschließlich funktionale Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung