Vermessung und Kataster

Der Kreis als Katasterbehörde ist für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Damit übernehmen wir in Verbindung mit dem Grundbuch die Sicherung von Eigentum an Grundstücken. Darüber hinaus hat das Liegenschaftskataster, in dem alle Flurstücke und Gebäude dargestellt werden, Grundlagenfunktion für alle Grund und Boden betreffenden Vorgänge in Recht, Verwaltung und Wirtschaft.

Weiterhin nehmen wir Aufgaben der Landesvermessung und der topographischen Landesaufnahme vor allem im Bereich der amtlichen Basiskarte wahr. Dazu gehört die Durchführung von Grundlagen- und Katastervermessungen sowie der topographische Feldvergleich.

[ 17 März 2021 ]
Bild mit Bebauungsplänen, Computer und Bauzeichnungen
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Sie sind ÖbVI oder eine ext. Vermessungsstellen im Sinne des VermKatG NRW, dann erhalten Sie hier weitere Informationen.Weiterlesen

[ 12 April 2019 ]
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Der Rhein-Erft-Kreis baut sein Online-Angebot fortlaufend aus. Auf unserem Bürgerportal haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen komplett online abzuwickeln - ein persönliches Erscheinen ist nicht mehr nötig.Weiterlesen

[ 26 April 2017 ]
Bild von einem Grenzstein
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Sicher sind Ihnen Grenzsteine und ihre wichtige Funktion als örtliche Markierung von Grundstücksgrenzen bekannt.Weiterlesen

[ 26 April 2017 ]
Bild zeigt Person, tippend am Laptop
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Bei uns erhalten Sie Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte, historische Karten sowohl auf Papier als auch digital.Weiterlesen