Bauen im Landschaftsschutz
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen alle Handlungen verboten sind, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem jeweiligen Schutzzweck zuwiderlaufen. Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Regelung bedürfen der Genehmigung durch den Rhein-Erft-Kreis.