Leben mit Behinderung
Für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie das Ausstellen oder Verlängern von Schwerbehindertenausweisen gemäß § 69 Sozialgesetzbuch IX ist das Amt für Familien, Generationen und Soziales des Kreises zuständig, sofern die Betroffenen in Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim oder Wesseling. Die Städte Bergheim und Kerpen erbringen diese Leistung in eigener Zuständigkeit. Bei dem Amt können auch Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt werden.
Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises bietet eine ganzheitliche Beratung gemäß des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst
Für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie das...
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Menschen, die ambulante und stationäre Wohn- und...
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Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben des Amtes...
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