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Rhein-Erft-Kreis

Apothekenaufsicht

Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW sind die zuständigen Behörden für die Überwachung von Betrieben, die Arzneimittel im Einzelhandel in den Verkehr bringen.

Dies sind in erster Linie Apotheken. Die Besichtigung der Apotheken erfolgt u.a. im Hinblick auf die Einhaltung der apotheken- bzw. arzneimittelrechtlichen Vorgaben, wie z.B. den ordnungsgemäßen Personaleinsatz, die erforderliche Ausstattung, die Lagerung und Bevorratung der Arzneimittel, die Prüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen und die hygienische Beschaffenheit der Betriebsräume. 

Weiterhin werden u.a. Anträge zur Eröffnung und Übernahme von Apotheken, Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern oder Altenheimen und Anträge zum Versandhandel und Großhandel bearbeitet.

Aber auch in Drogeriemärkten, Supermärkten, Reformhäusern, Lebensmittelgeschäften und auf Wochenmärkten werden frei verkäufliche Arzneimittel verkauft. Hier wird insbesondere überprüft, ob eine sogenannte sachkundige Person für den Verkauf von Arzneimitteln anwesend ist.

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