Besondere Aufmerksamkeit kommt der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zu. Hier spielt neben Routinekontrollen in Apotheken und Arztpraxen beispielsweise die Beobachtung der Substitutionsbehandlung mit zulässigen Ersatzstoffen wie Methadon für suchtkranke Personen eine Rolle.
Betäubungsmittel
Besondere Aufmerksamkeit kommt der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zu. Hier spielt neben Routinekontrollen in Apotheken und Arztpraxen beispielsweise die Beobachtung der Substitutionsbehandlung mit zulässigen Ersatzstoffen wie Methadon für suchtkranke Personen eine Rolle.
Möchten Sie mit Ihren ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln in das Ausland verreisen, so benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes, die von uns beglaubigt werden muss. Nähere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung "Mitführen von Betäubungsmitteln".
Sozialpharmazie
Neben der Überwachungstätigkeit ist im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) der Bereich der Sozialpharmazie verankert.
Sozialpharmazie setzt sich damit auseinander, wie Patientinnen und Patienten, Verbraucherinnen und Verbraucher, Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, andere Heilberufe, Politiker, Organisationen und Verbände sowie die Gesellschaft als Ganzes mit Arzneimitteln umgehen, welche wechselseitigen Beziehungen sie untereinander eingehen und wie sich dies in soziale, kulturelle und ökonomische Zusammenhänge einordnen lässt.
Mit Unterstützung des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen und anhand der zur Verfügung stehenden Daten erfolgt die Beobachtung, Dokumentation, Analyse und Bewertung des Arzneimittelkonsums der Bevölkerung. Ziel ist es die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelkonsum aufzuklären, zu informieren und zu beraten sowie an der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitzuwirken.