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Rhein-Erft-Kreis

Gewässer und Wasserwirtschaft

Die Untere Wasserbehörde (UWB) befasst sich mit dem Schutz der Gewässer und des Grundwassers.

Da Abwasser in vielen Bereichen anfällt, reicht die Palette von der Entsorgung des relativ unbelasteten Niederschlagwassers bis zum Abwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben mit gefährlichen Stoffen. Um eine schadlose Ableitung für Mensch, Tiere und Umwelt zu gewährleisten, werden für einige Vorhaben von der UWB Genehmigungen und Erlaubnisse ausgesprochen.

Zudem werden die Badeseen im Kreis vom Gesundheitsamt monatlich im Sinne der EU-Richtlinien und der Badegewässerordnung kontrolliert. Dazu werden Wasseruntersuchungen durchgeführt.

Badeseen

Es handelt sich hier um folgende Gewässer:

  • Bleibtreusee in Brühl 
  • Heider Bergsee in Brühl 
  • Liblarer See in Erftstadt 
  • Otto-Maigler-See in Hürth 
  • Zieselsmaar in Kerpen

Diese Seen werden vom Gesundheitsamt im Sinne der EU-Richtlinien und der Badegewässerordnung in der Badesaison monatlich kontrolliert und Wasseruntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse werden an die EU weitergeleitet und können in der Bädergewässerkarte NRW eingesehen werden.

Zum Schutze der eigenen Gesundheit und Sicherheit aber auch aus Gründen des Naturschutzes und der allgemeinen Hygiene, sollte nur an den ausgewiesenen Badestränden der o.g. Gewässer gebadet werden. Nur dort wird die Wasserqualität überwacht und ist die entsprechende Infrastruktur wie Abfallentsorgung, Toiletten etc. vorhanden.

Ein Problem bereitet der Wasservogelbestand auf den Badeseen im Hinblick auf die Badewasserqualität. Deshalb dürfen hier grundsätzlich keine Wasservögel gefüttert werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
  • Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat

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