Bei der Besichtigung vor Ort wird die Einhaltung der in den Rechtsvorschriften und Genehmigungen festgelegten einschlägigen Umweltanforderungen überprüft. Die einzelnen Inspektionen werden dokumentiert, eine Kurzfassung der Berichte ist hier veröffentlicht.
Der Rhein-Erft-Kreis führt gemäß §52 BImSchG regelmäßig Überwachungen für alle relevanten Industrie- und Gewerbebetriebe im Rhein-Erft-Kreis durch.
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