Dabei ist er auch Teil der örtlichen Wirtschaft. Seine Tätigkeit vollzieht sich in unterschiedlichen Organisationsformen, so bei der Bewirtschaftung der für die Kreisaufgaben erforderlichen Mittel (Haushaltswirtschaft), im Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen, die am allgemeinen Wirtschaftsleben teilnehmen (Unternehmerwirtschaft), sowie durch die Aufgaben kostenrechnender und sonstiger Einrichtungen.
Der Kreis hat nach §117 GO NRW i.V.m. § 52 GemHVO NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem seine wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem Gesamtabschluss beizufügen. Der Beteiligungsbericht ist dem Kreistag und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen.