Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, können einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben. Näheres erfahren Sie beim Amt für Generationen und Soziales.