53 Gesundheit
Als Untere Gesundheitsbehörde nimmt der Rhein-Erft-Kreis, neben den Einrichtungen der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung, eigenständige Aufgaben in einem arbeitsteiligen Gesundheitswesen für die 467.000 EinwohnerInnen im Rhein-Erft-Kreis wahr. Dies geschieht durch ein multiprofessionelles Team von „A – Z“ (von Amtsapothekerin bis Zahnarzt). Rechtsgrundlage hierfür ist u. a. das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen. Das Aufgabenspektrum umfasst amts- und sozialärztliche Begutachtungen, Beratung in besonderen Lebenslagen einschließlich AIDS-Beratung, Reihenuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen, zahnmedizinische Reihenuntersuchungen einschließlich Kariesprävention, sozialpsychiatrische Begutachtungen einschließlich Suchtprävention und –hilfe, Infektionsschutz, Hygienekontrollen in medizinischen und sonstigen Einrichtungen, Trinkwasserhygiene, Überwachung bei Infektionskrankheiten, Apothekenaufsicht, Gefahrstoffrecht, Überwachung medizinischer Fachberufe, Prüfung im Bereich der Gesundheitsberufe, Gesundheitsberichterstattung, Mitwirkung bei planerischen Aufgaben im Gesundheitswesen sowie bei Maßnahmen der Gesundheitsprävention.
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Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Robert Koch-Institut (RKI) hat als Bundesinstitut auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention dieses Jahr erstmalig den "Tag des Gesundheitsamtes" ausgerufen.Weiterlesen
Gesundheitsamt, 53
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Gesundheitsamt, 53/1, Amts- und sozialärztliche Aufgaben, Beratungsdienste
Gesundheitsamt, 53/2, Kinder- und Jugendgesundheitsdienste
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Gesundheitsamt, 53/21, Jugendärztlicher Dienst l
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Gesundheitsamt, 53/22, Jugendärztlicher Dienst ll
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Gesundheitsamt, 53/23, Zahnärztlicher Dienst
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Gesundheitsamt, 53/3, Sozialpsychiatrischer Dienst
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Gesundheitsamt, 53/4, Umwelthygiene und Infektionsschutz
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Gesundheitsamt, 53/5, Gesundheitsaufsicht und -verwaltung
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