Die elektronische Angebotsabgabe ist bereits gemäß gesetzlicher Vorgaben für europaweite Verfahren und seit 01.01.2020 auch für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gemäß der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgeschrieben. Ab dem 01.01.2021 macht der Rhein-Erft-Kreis von seinem Wahlrecht gemäß § 11 VOB/A Gebrauch, diese Vorgehensweise auch auf Bauvergaben im Unterschwellenbereich auszuweiten.
Hilfestellungen zur elektrischen Angebotsabgabe finden Sie im Service- und Supportcenter unseres Vergabeplattformanbieters Cosinex :
Videoanleitung zur Angebotsabgabe (Video 6: Bietertool) unter https://support.cosinex.de/unternehmen/
Schriftliche Anleitung und FAQ’s unter https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Bietertool
Sollten Ihrerseits weitere Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe bestehen, steht Ihnen das Team der Vergabestelle gerne zur Verfügung.