Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit regelt die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat und begründet Rechtverhältnisse zwischen ihm und seinen Bürgern. Daraus ergeben sich wechselseitige Rechte und Pflichten. Die Einbürgerungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist für die Bearbeitung und die Entscheidung über Einbürgerungsanträge, die Beratung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, sowie die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen zuständig.
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In der Regel muss die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung aufgegeben werden.Weiterlesen