[ Stand: 20 Juni 2017 - 11:31 Uhr ]

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren richtet sich nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§3a VwVfG NRW), soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

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Der Rhein-Erft-Kreis eröffnet gemäß §3a VwVfG NRW den eingeschränkten Zugang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:

Formgebundene Schreiben

Schreiben, für die ein Gesetz Schriftform anordnet, wie zum Beispiel Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln.

DE-Mail

Nach dem De-Mail-Gesetz bietet der Rhein-Erft-Kreis eine rechtssichere elektronische Kommunikation per De-Mail mit Absenderbestätigung an. Eine De-Mail mit Absenderbestätigung ersetzt nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz die angeordnete Schriftform.

Die zentrale De-Mail-Adresse des Rhein-Erft-Kreises lautet:

poststelle@rhein-erft-kreis.de-mail.de

beBPo (besonderes Behördenpostfach)

Der Rhein-Erft-Kreis ist für vertrauliche oder Schriftform ersetzende elektronische Kommunikation auch über das beBPo erreichbar.

Es ermöglicht Kommunen, Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts die sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten und anderen Behörden. Die Adresse finden Sie im SAFE-Verzeichnis unter dem Namen „Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat“

Einfache formlose Schreiben

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Rhein-Erft-Kreis ist nur für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich. Dafür gelten die nachfolgend dargestellten technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Für die elektronische formlose Kommunikation per E-Mail gilt folgende zentrale Adresse:

info@rhein-erft-kreis.de

Formfreie E-Mails können zudem auch an alle auf www.rhein-erft-kreis.de angebotenen oder auf Briefköpfen der Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis ausgewiesenen E-Mail-Adressen gesendet werden. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für ausgewählte Anliegen interaktive Online-Formulare zu nutzen. Durch den Versand von elektronischen Nachrichten aus dem persönlichen Postfach des/der Beschäftigten wird für diesen aktuellen Vorgang ein Zugang auch für dieses Postfach eröffnet.

Bitte senden Sie der Kreisverwaltung keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig als "Einschreiben per E-Mail" bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen. Darüber hinaus stellt ein "Einschreiben per E-Mail" keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenem Brief.

E-Mail Zugangsbedingungen

Der Rhein-Erft-Kreis nimmt zurzeit noch keine verschlüsselten und/oder signierten E-Mails entgegen. Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Folgende gängige Dateiformate können aktuell verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat (*.pdf)
  • Textdateien beziehungsweise Dateien aus Textverarbeitungsprogrammen, wenn Sie sie als Rich Text Format oder TXT-Datei abspeichern (*.rtf, *.txt)
  • Microsoft Word ab Version Word 95(*.doc, *.docx)
  • Microsoft Excel ab Version Excel 95 (*.xls, *.xlsx)
  • Microsoft PowerPoint ab Version PowerPoint 95 (*.ppt, *.pptx)
  • Für Bilder die Formate (*.jpg, *.tif)

Die Liste der Dateiformate wird regelmäßig aktualisiert. Wenn Sie abweichende Dateiformate verwenden wollen (zum Beispiel beim Austausch von Geo-Informationen), ist eine vorherige Abstimmung mit dem jeweiligen Empfänger notwendig. Aus technischen Gründen können Mails von einer Gesamtgröße von mehr als 10 Megabyte nicht entgegen genommen werden. Sie erhalten keine weiteren Informationen.

Mails mit Viren beziehungsweise Umgang mit SPAM-Mails

Wenn Sie eine E-Mail mit ausführbaren Dateien (zum Beispiel *.exe, *.bat) übersenden, werden diese ebenso wie eine E-Mail mit einem Virus durch das Virenschutzsystem gefiltert. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden gefiltert. In allen genannten Fällen erhalten Sie keine weiteren Informationen. Von einer Zusendung in komprimierter Form (*.zip) sollte abgesehen werden, da der Virenschutz solche E-Mails ebenfalls filtert. Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt oder als selbstextrahierende *.exe-Dateien umgewandelt wurden, werden nicht entgegen genommen. Das gleiche gilt für Dateien, die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (zum Beispiel Makros) enthalten.

Wichtig:

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Rhein-Erft-Kreis und gelten nicht für Verweise auf Angebote Dritter, wie zum Beispiel anderer Behörden.