Offenlegung des Liegenschaftskatasters anlässlich umfangreicher Fortführungen im gesamten Kreisgebiet
Im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises haben im Jahr 2022 umfangreiche Fortführungen des Liegenschaftskatasters stattgefunden. Hierunter fallen zum Beispiel Veränderungen am Gebäudebestand und an der tatsächlichen Nutzung, aber auch Veränderungen, die durch das Grundbuchamt (Eigentumswechsel) und Finanzamt (Bodenschätzung) mitgeteilt werden. Diese werden in der Zeit vom 02.01. bis 03.02.2023 beim Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Ebene 2, Flur D, Zimmer 6 durch Offenlegung bekannt gegeben.
Während der Offenlegungszeiten wird den Personen, deren Rechte betroffen sind, die also Eigentum oder Erbbaurecht an Grundstücken haben oder die ein grundstücksgleiches Recht innehaben, Gelegenheit gegeben, sich über die Fortführung des Katasternachweises ihrer Grundstücke unterrichten zu lassen. Eine vorherige telefonische Terminreservierung unter der Rufnummer 02271/83162-53 oder -42 wird empfohlen.