Sondernutzungserlaubnis
Für die Nutzung einer Kreisstraße über den "normalen" Gebrauch hinaus ist eine Sondernutzung zu beantragen. Eine Erlaubnis ist bei Bedarf kurzfristig erhältlich.
- Auskunft zur Dauer der Nutzung (von - bis)
- Kartenausschnitt, aus dem der Standort hervorgeht
- Bei Schildern: Maße & Zeichnung
- Frau Hamacher 02234/957-6611
Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren aufgrund der Gebührensatzung fällig. Bei einer längeren Nutzung fällt eine weitere jährliche Gebühr an.
Mindestens eine Woche vor Nutzung der Straße ist der Antrag zu stellen.