Gestattungsverträge
Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas. pp., die der öffentlichen Versorgung dienen, sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen. Hiervon ausgenommen ist die Verlegung von privatrechlich genutzten Leitungen. Hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
- Antrag erhältlich unter "Formulare"
- Pläne
- Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma
- Herr Hübner
Tel.: 02271/83-16622 - Frau Herting
Tel.: 02271/83-16619
- mindestens 4 Wochen vorher