Beschwerde über eine Betreuungseinrichtung
Der Rhein-Erft-Kreis berät und überwacht alle Wohn- und Betreuungsangebote, die den Zweck haben, volljährige, pflegebedürftige oder behinderte Menschen entgeltlich Wohnraum zu überlassen und Betreuungsleistungen zur Verfügung stellen (Betreuungseinrichtungen, früher: Heime genannt). Im Rahmen der Überwachung überprüft die Wohn- und Betreuungsaufsicht auch Beschwerdevorwürfe, die von Betroffenen angezeigt werden.
Beschwerden können in jeder Form eingereicht werden; auch anonym.
Welche Folgen hat meine Beschwerde?
Ihre Beschwerde führt zu einer Überprüfung durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht.
Wird der Name der/des Anzeigenden (Beschwerdeführerin/s) in der Betreuungseinrichtung bekannt gegeben?
Nein, grundsätzlich nicht.
Schade ich mit der Beschwerdeanzeige meinem/r in der Betreuungseinrichtung lebenden Angehörigen?
Die Befürchtung vor Repressalien ist grundsätzlich unbegründet. Die Wohn- und Betreuungsaufsicht geht mit der gebotenen Sensibilität vor und hat darüber hinaus ein besonderes Augenmerk auf entsprechende Reaktionen der Beschäftigten in einer Betreuungseinrichtung.
-
Frau Spohr
Abteilungsleitung
Tel.: 02271/83-15178
Beratung und Überwachung von Wohn- und Betreuungsangeboten
- Herr Andermann (Bergheim und Wesseling)
Tel.: 02271/83-15183 - Frau Bawa (Hürth und Frechen)
Tel.: 02271/83-15177 - Frau Cremer (PfAD.wtg)
Tel.: 02271/83-15184 - Frau Michler (Bedburg und Erftstadt)
Tel.: 02271/83-15182 - Frau Mohr (Pulheim)
Tel.: 02271/83-15181 - Frau Otten (Pflegesachverständige)
Tel.: 02271/83-15179 - Herr Schulte-Hermann (Kerpen)
Tel.: 02271/83-15089 - Frau Zörner (Brühl und Elsdorf)
Tel.: 02271/83-15185
Beschwerden sind grundsätzlich für die/den Anzeigende/n bzw. die/den Beschwerdeführer/in gebühren- bzw. kostenfrei.
Damit eine Überprüfung von Beschwerdevorwürfen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.
Am besten ist insofern eine persönliche Kontaktaufnahme, um Rückfragen unmittelbar klären zu können.