Sachkundenachweis für Hundehalter/innen
Als Hundehalter eines "gefährlichen" bzw. eines "großen" Hundes benötigt man laut Landeshundegesetz NRW einen Sachkundenachweis. Dies gilt darüber hinaus auch für Hunde bestimmter Rassen.
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Gefährliche Hunde:
Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden -
Hunde bestimmter Rassen:
Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden -
Große Hunde:
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen
- Personalausweis
An wen muss ich mich wenden, wenn ich weitere Informationen erhalten möchte?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das örtliche Ordnungsamt.
- Frau Pinna
Tel.: 02271/83-13929
Fax: 02271/83-23910 - nach telefonischer Vereinbarung
Die Gebühren für den Sachkundenachweis können beim Veterinäramt telefonisch erfragt werden.
Der Fragebogen zum Landeshundegesetz kann zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung als PDF-Datei herunterladen werden.