Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Beschreibung

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Bei Vorlage der notwendigen Unterlagen kann die Genehmigung sofort ausgestellt werden.

Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung zu stellen, wo sich der Betriebs- bzw. Wohnsitz befindet.

Antragsvordruck, bei Dauererlaubnis zusätzlich:

  • Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer
  • Bestätigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Möglichkeit der fristgerechten
    Schienenbeförderung 

Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird die Genehmigung sofort ausgestellt.

Ansprechpartner der kreisangehörigen Städte:

  • Stadt Bedburg
    Herr Heinrichs
    Tel.: 02272/402-615
    g.heinrichs@bedburg.de

  • Stadt Bergheim
    Tel.: 02271/89-0
    verkehr@bergheim.de

  • Stadt Brühl
    Tel.: 02232/79-0
    verkehr@bruehl.de

  • Stadt Elsdorf
    Tel.: 02274/709-0
    strassenverkehrsbehoerde@elsdorf.de

  • Stadt Erftstadt
    Tel.: 02235/409-0
    ordnungsamt@erftstadt.de

  • Stadt Frechen
    Tel.: 02234/501-0
    verkehr@stadt-frechen.de

  • Stadt Hürth 
    Tel.: 02233/53-0
    ordnungsamt@huerth.de

  • Stadt Kerpen
    Tel.: 02237/58-0
    ordnungsamt@stadt-kerpen.de

  • Stadt Pulheim
    Herr Freimuth
    Tel.: 02238/808-680
    tiefbauamt@pulheim.de

  • Stadt Wesseling
    Herr Feuersänger
    Tel.: 02236/701-1224
    tfeuersaenger@wesselings.de


    Ansprechpartner Rhein-Erft-Kreis:
  • Frau Abts

Die Höhe der Gebühr ist bei der zuständigen Kommune zu erfragen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson