Umtausch eines ausländischen Nicht-EU-Führerscheins

Umschreibung einer außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworbenen Fahrerlaubnis.

Benötigte Unterlagen: 
  • Personalausweis, Pass, elektronischer Aufenthaltstitel, ggf. Aufenthaltsgestattung, Duldung
  • gültiger ausländischer Führerschein und sämtliche weitere Führerscheine
  • ein biometrisches Lichtbild gem. § 5 PassV
  • ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung: Einzelfallprüfung durch die Führerscheinstelle
  • ggf. weitere Unterlagen (z.B. Sehtest, Erste Hilfe): Einzelfallprüfung durch die Führerscheinstelle
Besonderheiten: 

Die Beantragung ist nur in der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich.

Ein Umtausch ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins möglich.

FAQs: 

Darf ich mit meinem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug führen?

Ja, wenn die ausländische Fahrerlaubnis gültig war bevor Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben, es sich nicht um einen Lernführerschein oder anderen vorläufigen Führerschein handelt und Sie das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben (§ 29 Abs. 3 FeV). Wie lange Sie in Deutschland weiter fahren dürfen, wird unter "Fristen. zeitlicher Ablauf" mitgeteilt.

Ist eine Umschreibung nach Ablauf der Gültigkeitsfrist noch möglich?

Ja, sofern Ihre Fahrerlaubnis in Deutschland gültig war. Nach Ablauf mehrerer Jahre wird ggf. die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung angeordnet.

Ist für den Umtausch eine Prüfung notwendig?

Ob eine theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist, ergibt sich aus dem Abkommen mit dem jeweiligen Land. Dies wird im Einzelfall durch die Führerscheinstelle geprüft und ergibt sich u.a. aus Anlage 11 FeV.

Welchen Vorteil hat der Umtausch des Führerscheins, wenn man Prüfungen ablegen muss?

Gegenüber der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis sind bei einer Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis Mindeststunden in Theorie und Praxis nicht gesetzlich vorgeschrieben, z.B. Nachtfahrten. Ggf. ergeben sich hierdurch Fahrstunden und somit geringere Kosten bei der Fahrschule. Die Probezeit wird nicht neu erteilt.

Rechtliche Grundlagen: 
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Gebühren: 
  • 48,45 (Staat, aufgeführt in Anlage 11 FeV)
  • 53,90 (Drittstaat)
Fristen, zeitlicher Ablauf: 

Mit der Einreise ist die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland grds. noch 6 Monate gültig, Bitte hierzu Fahrerlaubnis-Fristen im Zusammenhang mit Corona beachten (Link).

Wenn Sie einen Antrag auf Umschreibung des ausländischen Führerscheins stellen, wird dieser bei Antragstellung abgegeben.

Es wird ersatzweise eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, nur gültig in Deutschland, befristet bis zur Gültigkeit der Fahrberechtigung in Deutschland

Nach Prüfung des ausländischen Führerscheins und ggf. bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird der deutsche Karten-Führerschein zugeschickt oder kann in der Führerscheinstelle ausgehändigt werden.