Verkehrszeichen anordnen
Verkehrsregelungen erfolgen über Verkehrszeichen (Schilder und Markierung) im Verkehrsraum. Diese müssen von der zuständigen Anordnungsbehörde angeordnet werden.
Bürgerinnen und Bürger können Fragen und Anträge zu Verkehrszeichen und -regelungen vorbringen.
Die Anfragen werden entgegengenommen und an die zuständige Stadtverwaltung weitergeleitet.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Ein Termin, ggf. auch ein Ortstermin, kann vereinbart werden.
Wer stellt die Schilder auf?
Die jeweiligen Straßenbaulastträger, d.h.
- an Bundes- und Landesstraßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW,
- an Kreisstraßen der Rhein-Erft-Kreis (Amt für Straßenbau und Verkehr),
- an allen übrigen Straßen die jeweilige Kommune
Ansprechpartner der kreisangehörigen Städte:
- Stadt Bedburg
Herr Heinrichs
Tel.: 02272/402-615 - Stadt Bergheim
Herr Dux
Tel.: 02271/89-643 - Stadt Brühl
Herr Cleven
Tel.: 02232/79-3830 - Stadt Elsdorf
Herr Wanitzeck
Tel.: 02274/709-233 - Stadt Erftstadt
Herr Böcking
Tel.: 02235/409-409 - Stadt Frechen
Frau Tesch
Tel.: 02234/501-1446 - Stadt Hürth
Frau Flöter
Tel.: 02233/53-523 - Stadt Kerpen
Herr Ensemeier
Tel.: 02237/58-411 - Stadt Pulheim
Frau Haarmann
Tel.: 02238/808-253 - Stadt Wesseling
Herr Feuersänger
Tel.: 02236/701-224 - Rhein-Erft-Kreis
Frau Haase
Tel.: 02271/83-13624
nicole.haase@rhein-erft-kreis.de
Für Verkehrszeichen, welche der allgemeinen Verkehrsregelung dienen, entstehen keine Gebühren.
Anordnungsbehörde ist die Stadtverwaltung, auf deren Stadtgebiet die Verkehrszeichen errichtet werden sollen.
Übergeordnete Verwaltungsbehörde für die fachliche Aufsicht ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises.