Waffenbesitzkarte (WBK); Waffe ab-/anmelden Sportschütze
Als Sportschütze benötigt man für den Erwerb und den Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition eine Waffenbesitzkarte (WBK) und die entsprechende Munitionserwerbsberechtigung.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem WaffG
- Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten Verbandes
- Sachkundenachweis /-Zeugnis
Hinweis: Der Antragsvordruck und alle benötigten Unterlagen müssen im Original übersandt werden. Eine elektronische Antragstellung ist nicht möglich.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die WBK erteilt werden kann?
Die WBK kann nur erteilt werden, wenn durch eine Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes ein Bedürfnis nachgewiesen wird.
Das Mindestalter für die Erteilung einer WBK beträgt generell 21 Jahre für großkalibrige Waffen und Munition. Weiterhin müssen Sportschützen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, auf eigene Kosten ein amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen. Lediglich für kleinkalibrige Waffen und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis zum Kaliber 12 reicht es aus, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist.
- Frau Beusch
Tel.: 02271/83-13121 - Frau Rauthe
Tel.: 02271/83-13124
Philipp-Schneider-Straße 8-10
50171 Kerpen
- Ausstellung WBK gelb + Eintragung 1. Waffe: 50,00 €
- Eintragung jeder weiteren Waffe: 25,00 €
- Ausstellung WBK grün + Voreintrag 1. Waffe: 50,00 €
- Voreintrag jeder weiteren Waffe: 35,00 €
- Eintragung jeder weiteren Waffe: 25,00 €
Sobald der Antrag vorliegt, prüft die Waffenbehörde ob der Antragsteller das erforderliche Mindestalter hat, die persönliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt, ein Bedürfnis vorliegt und ein Sachkundenachweis erbracht wurde.
Die Bearbeitung dieses Antrages kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Jeder Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition ist per Gesetz von sich aus verpflichtet, der zuständigen Kreispolizeibehörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen unverzüglich nachzuweisen.