Waffenbesitzkarte (WBK); Waffe ab-/anmelden Jäger
Inhaber eines gülten deutschen Jahresjagdscheines bedürfen für den Erwerb von Langwaffen und der dafür bestimmten Munition keiner Erlaubnis, sofern diese nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten sind.
Schalldämpfer: Der Eintrag eines Schalldämpfers kann nur für schalenwildtaugliche Büchsenkaliber erteilt werden.
- Bedürfnisnachweis in Form eines gültigen Jahresjagdscheines
Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).
Jeder Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition ist per Gesetz von sich aus verpflichtet, der zuständigen Kreispolizeibehörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen unverzüglich nachzuweisen.
Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder die nachträgliche Eintragung in eine bereits erteilte WBK ist binnen 2 Wochen schriftlich durch den Erwerber bei der Behörde zu beantragen.
Auf Antrag wird dem og. Personenkreis eine Erlaubnis zum Erwerb von 2 Kurzwaffen in Form einer WBK oder eines Erwerbseintrags in eine bereits erteilte WBK erteilt.
- Frau Beusch
Tel.: 02271/83-13121 - Frau Rauthe
Tel.: 02271/83-13124
Philipp-Schneider-Straße 8-10
50171 Kerpen
- Ausstellung WBK+Eintragung 1. Langwaffe: 50 €
- Eintragung jeder weiteren Langwaffe: 25 €
- Ausstellung WBK+Voreintrag 1. Kurzwaffe: 50 €
- Voreintrag jeder weiteren Kurzwaffe: 35,00 €
- Anmeldung jeder (weiteren) Kurzwaffe: 25 €
Nach Erwerb der Kurzwaffen sind diese binnen 2 Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen. Die Bearbeitung des Antrags nimmt ca. 2 Wochen in Anspruch.
Sobald der Antrag vorliegt, prüft die Waffenbehörde, ob der Antragsteller einen gültigen deutschen Jagdschein, die Zuverlässigkeit und die persönliche Eingung besitzt und ein Bedürfnis vorliegt.