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Rhein-Erft-Kreis

Nahverkehrsplanung

Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) verpflichtet die zuständigen Aufgabenträger, also alle Kreise und kreisfreien Städte, zur Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV.

Die Aufgabenträger haben zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Der NVP soll für den Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die qualitative und quantitative Ausgestaltung des ÖPNV in seinem Verantwortungsbereich schaffen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Markus Mainka, Adobe Stock

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