Waffenrecht - Sprengstoff-Bescheinigung Unbedenklichkeit


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Sprengstoff-Bescheinigung Unbedenklichkeit

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich.

Gebühren

Es wird eine Gebühr i.H.v. 51,12 fällig.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Sobald der Antrag vorliegt, prüft die Behörde, ob der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 4 Wochen andauern.

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular

Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).

Rechtliche Grundlagen

FAQ

Gibt es eine Altersbegrenzung?

Der Antragsteller muss mindestens 21 Jahre alt sein und über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung verfügen. Im Einzelfall kann eine Ausnahme vom Alterserfordernis gem. § 27 Abs. 5 SprengG beantragt werden.

Zuständigkeitsregelungen

  • Frau Hahlweg
    Tel.: 02271/83-3114
    Fax: 02237/97302–2009
  • Frau Raab
    Tel.: 02271/83-3115
    Fax: 02237/97302–2009

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren