Sprengstoff-Bescheinigung Unbedenklichkeit
D115 spezifische Werte
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich.
Gebühren
Es wird eine Gebühr i.H.v. 51,12 € fällig.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Sobald der Antrag vorliegt, prüft die Behörde, ob der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.
Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 4 Wochen andauern.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).
Rechtliche Grundlagen
FAQ
Gibt es eine Altersbegrenzung?
Der Antragsteller muss mindestens 21 Jahre alt sein und über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung verfügen. Im Einzelfall kann eine Ausnahme vom Alterserfordernis gem. § 27 Abs. 5 SprengG beantragt werden.Zuständigkeitsregelungen
- Frau Hahlweg
Tel.: 02271/83-3114
Fax: 02237/97302–2009 - Frau Raab
Tel.: 02271/83-3115
Fax: 02237/97302–2009
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
nach § 34 Absatz 2 der 1. SprengV zur Teilnahme an einem staatlich oder staatlich anerkannten Lehrgang zum Vorderladerschießen, Wiederladen von Patronenhülsen oder Böllern
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