Vermessung und Kataster - Liegenschaftskarte


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Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte (Flurkarte NRW) stellt die Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nach Lage, Größe, Nutzung, Form und charakteristischen topographischen Merkmalen dar. Auszüge aus der Liegenschaftskarte können in beliebig wählbaren Ausschnitten in den Maßstäben 1:500, 1:1000 oder 1:2000 erstellt werden.

Gebühren

Der Auszug ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für einen Standardauszug aus der Liegenschaftskarte
beträgt in der Größe DinA4 bis einschließlich DIN A3 20,00 Euro.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Ein Antrag auf Auszug aus der Liegenschaftskarte kann formlos schriftlich (Postweg, Fax, E-Mail) oder persönlich gestellt werden.

Unterlagen

Für die Antragstellung sind die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück hilfreich, in der Regel reichen aber die Anschrift des gesuchten Grundstücks und evtl. Eigentümerangaben aus.

FAQ

Auszüge aus der Liegenschaftskarte benötigt man z.B. für einen Bauantrag oder einen Kreditantrag bei einem Geldinstitut.

Auszüge aus der Liegenschaftskarte werden analog auf Papier abgegeben. Die Abgabe von digitalen Kartenauszügen erfolgt im Format PDF.

Zuständigkeitsregelungen

  • Herr Meusch 
    Tel.: 02271/83-2605
    Fax: 02271/83-2357

zuständige Stellen, Formulare und Links