Vermessung und Kataster - Liegenschaftsbuch


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Liegenschaftsbuch

Das Liegenschaftsbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude). Es beschreibt die Flurstücke und Grundstücke flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und weist Eigentümer und Erbbauberechtigte in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nach. Ebenso werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt. Auch Hinweise auf laufende Bodenordnungsverfahren wie Umlegungen und Flurbereinigungen sind im Liegenschaftsbuch enthalten.

Gebühren

Der Auszug ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für den Standardauszug aus dem Liegenschaftsbuch
(Flurstücks- und Eigentümernachweis) kostet 10,00 Euro.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Ein Antrag auf Auszug aus dem Liegenschaftsbuch kann formlos schriftlich (Postweg, Fax, E-Mail) oder persönlich gestellt werden.

Besonderheiten

Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch werden z.B. als Eigentumsnachweis bei Kreditinstituten, Behörden und Gerichten benötigt.

Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Notare können das Liegenschaftsbuch einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse an der Nutzung des Liegenschaftsbuches darlegen.

FAQ

Für die Antragstellung sind die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück hilfreich, in der Regel reichen aber die Anschrift des gesuchten Grundstücks und evtl. Eigentümerangaben aus.

Zuständigkeitsregelungen

  • Herr Meusch 
    Tel.: 02271/83-2605
    Fax: 02271/83-2357

zuständige Stellen, Formulare und Links