Liegenschaftsbuch
D115 spezifische Werte
Das Liegenschaftsbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude). Es beschreibt die Flurstücke und Grundstücke flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und weist Eigentümer und Erbbauberechtigte in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nach. Ebenso werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt. Auch Hinweise auf laufende Bodenordnungsverfahren wie Umlegungen und Flurbereinigungen sind im Liegenschaftsbuch enthalten.
Gebühren
(Flurstücks- und Eigentümernachweis) kostet 10,00 Euro.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Besonderheiten
Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch werden z.B. als Eigentumsnachweis bei Kreditinstituten, Behörden und Gerichten benötigt.
Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Notare können das Liegenschaftsbuch einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse an der Nutzung des Liegenschaftsbuches darlegen.
FAQ
Zuständigkeitsregelungen
- Herr Meusch
Tel.: 02271/83-2605
Fax: 02271/83-2357
