Vollstreckung des Fahrverbotes
D115 spezifische Werte
Wurde mit einem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot angeordnet, muss der Führerschein für die in dem Bescheid angegebene Zeit (1-3 Monate) bei der Kreisverwaltung abgegeben werden.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Der Führerschein ist sofort mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder, bei Gewährung der Viermonatsfrist, innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft abzugeben.
Der Führerschein kann nach Ablauf des Fahrverbotes abgeholt oder auf Wunsch zugesandt werden.
Wurde dem Betroffenen die Viermonats-Frist eingeräumt, so muss der Führerschein innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft bei der anordnenden Behörde eingehen. Anderenfalls ist der Führerschein mit Rechtskraft des Bescheides abzugeben.
Unterlagen
- Bußgeldbescheid
- Führerschein
- ggf. Vollmacht mit Personalausweisen
