Sicherheit und Ordnung - Sachkunde zur Hundehaltung


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Sachkunde zur Hundehaltung

Als Hundehalter eines "gefährlichen" bzw. eines "großen" Hundes benötigt man laut Landeshundegesetz NRW einen Sachkundenachweis. Dies gilt darüber hinaus auch für Hunde bestimmter Rassen.

Gebühren

Die Prüfungsgebühr und das Ausstellen des Sachkundebescheinigung beträgt 30,00 Euro.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Der Sachkundenachweis kann, je nach Hunderasse

  • bei anerkannten Sachverständigen
  • beim Veterinäramt oder
  • bei autorisierten Tierärzten/-innen

abgelegt werden.

Die Sachkundeprüfung für "gefährliche Hunde" muss beim Veterinäramt durchgeführt werden. 

Bei Hunden bestimmter Rassen kann die Sachkunde bei anerkannten Sachverständigen oder beim Veterinäramt nachgewiesen werden.

Die Sachkundeprüfung für 20/40 Hunde kann bei autorisierten Tierärzten/- innen oder beim Veterinäramt abgelegt werden.

In jedem Fall werden dem Prüfling Fragen zur Beantwortung (siehe unten) vorgelegt. Im Falle des nicht Bestehens kann die Prüfung wiederholt werden.

Die Liste der Tierärzte/- innen und die Fragebögen findet man bei der Tierärztekammer Nordrhein.

Unterlagen

  • Personalausweis

Besonderheiten

Für die "gefährlichen Hunde" benötigt man auch dann einen Sachkundenachweis, wenn der Hund nur geführt (spaziert) wird.

Rechtliche Grundlagen

FAQ

Liste der "gefährlichen" Hunde

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier bzw.
  • Kreuzungen aus diesen Rassen
  • Ein Hund, dessen Gefährlichkeit im Einzelfall nachgewiesen wurde

Liste "bestimmter" Hunderassen:

Darüber hinaus gilt die Sachkundepflicht für Hunde bestimmter Rassen.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastino Espagniol
  • Mastino napolitano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu bzw.
  • Kreuzungen aus diesen Rassen

Definition "großer" Hunde:

Dies sind Hunde, die schwerer als 20 kg und größer als 40 cm sind.

Zuständigkeitsregelungen

  • Frau Dr. Busch
    Sprechzeiten für die Sachkundeprüfung:
    dienstags und freitags: 8.30 - 9.30 Uhr
    donnerstags: 14 - 16 Uhr 
    Tel.: 02271/83-3930
    Fax: 02271/83-2340

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren