Sachkunde zur Hundehaltung
D115 spezifische Werte
Als Hundehalter eines "gefährlichen" bzw. eines "großen" Hundes benötigt man laut Landeshundegesetz NRW einen Sachkundenachweis. Dies gilt darüber hinaus auch für Hunde bestimmter Rassen.
Gebühren
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Der Sachkundenachweis kann, je nach Hunderasse,
- bei anerkannten Sachverständigen
- beim Veterinäramt oder
- bei autorisierten Tierärzten/-innen
abgelegt werden.
Die Sachkundeprüfung für "gefährliche Hunde" muss beim Veterinäramt durchgeführt werden.
Bei Hunden bestimmter Rassen kann die Sachkunde bei anerkannten Sachverständigen oder beim Veterinäramt nachgewiesen werden.
Die Sachkundeprüfung für 20/40 Hunde kann bei autorisierten Tierärzten/- innen oder beim Veterinäramt abgelegt werden.
In jedem Fall werden dem Prüfling Fragen zur Beantwortung (siehe unten) vorgelegt. Im Falle des nicht Bestehens kann die Prüfung wiederholt werden.
Die Liste der Tierärzte/- innen und die Fragebögen findet man bei der Tierärztekammer Nordrhein.
Unterlagen
- Personalausweis
Besonderheiten
Rechtliche Grundlagen
FAQ
Liste der "gefährlichen" Hunde
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier bzw.
- Kreuzungen aus diesen Rassen
- Ein Hund, dessen Gefährlichkeit im Einzelfall nachgewiesen wurde
Liste "bestimmter" Hunderassen:
Darüber hinaus gilt die Sachkundepflicht für Hunde bestimmter Rassen.
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastino Espagniol
- Mastino napolitano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu bzw.
- Kreuzungen aus diesen Rassen
Definition "großer" Hunde:
Dies sind Hunde, die schwerer als 20 kg und größer als 40 cm sind.
Zuständigkeitsregelungen
- Frau Dr. Busch
Sprechzeiten für die Sachkundeprüfung:
dienstags und freitags: 8.30 - 9.30 Uhr
donnerstags: 14 - 16 Uhr
Tel.: 02271/83-3930
Fax: 02271/83-2340
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Fragebogen zum Landeshundegesetz
der Fragebogen als \"pdf\"- Dokument
Größe: [472 KB]
