Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, z.B. Windenergieanlagen, Feuerungsanlagen, Umspannwerke, Lackieranlagen, Biogasanlagen, Bitumenmischanlagen u.s.w.
Überwachung von Anlagen und Betrieben nach immissionsrechtlichen Bestimmungen
Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen im gewerblich-wirtschaftlichen Bereich
Durchführung von Lärmmessungen
Erteilung landesimmissionsschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen in der Nachtzeit
Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zu Baugenehmigungen der Städte
Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte
Kontaktdaten
Institution und Postanschrift:
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Abteilung 70/33 Immissionsschutz 50124 Bergheim