Gesundheit, Pflege und Behinderung - Schwerbehindertenausweis beantragen/verloren/anerkennen


Sie sind hier: Startseite > Behördenlotse > Themengruppen > Gesundheit, Pflege und Behinderung > Anliegen/Dienstleistung
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Schwerbehindertenausweis beantragen/verloren/anerkennen

Informationen zur amtlichen Feststellung von Behinderungen sowie das Ausstellen (z.B. nach Verlust) oder Verlängern von Schwerbehindertenausweisen sowie bei Änderung des Grades der Behinderung.

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten - wie der Name bereits sagt - nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt.

Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und so weiter als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können.

Gebühren

Der Feststellungsbescheid ist kostenfrei.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Nachdem der Antrag eingegangen ist, erfolgt die Prüfung durch die Sachbearbeiter/innen, ob

  • der Antrag vom Antragsteller, einem eventuell vorhandenen Betreuer bzw. bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben worden ist,
  • die gemachten Angaben vollständig sind und
  • die erforderlichen Einverständniserklärungen zur Durchführung einer amtlichen Sachverhaltsaufklärung abgeben worden sind.

Anschließend wird der Sachverhalt von Amts wegen aufgeklärt, d.h. ob die in dem Antrag gemachten Angaben zutreffend sind. Dazu werden unter anderem angefordert:

  • ärztliche Befundberichte
  • Krankenhausberichte und
  • Unterlagen bei anderen Sozialleistungsträgern.

Sind die Unterlagen vollzählig und vollständig, nimmt der Ärztliche Dienst eine Bewertung der Gesundheitsstörungen und deren Auswirkungen vor.

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage

  • der beigezogenen Befunde oder
  • eventuell auch aufgrund einer persönlichen Untersuchung des Antragstellers. Die Sachbearbeiter/innen prüfen den Bewertungsvorschlag des Ärztlichen Dienstes und erteilen bei Schlüssigkeit einen Feststellungsbescheid.

Unterlagen

Auf den Webseiten der ELSA.NRW kann der Antrag direkt auf dem PC ausgefüllt, ausdruckt und vorab versendet werden.

Wird der Antrag mit der Post an den Antragsteller übersandt, erhält man eine Auftragsnummer. Der Antrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden.

Über den PDF-Vordruck kann der Antrag auch zuhause auf dem PC ausdruckt werden. Dieser muss mit Kugelschreiber ausgefüllt und unterschrieben werden.

Die Antragsvordrucke liegen auch bei den Stadtverwaltungen bzw. Gemeindeverwaltungen des jeweiligen Wohnortes bzw. bei der Kreisverwaltung aus.

Besonderheiten

Allgemeine Voraussetzungen

Der Ausweisinhaber muss seinen

  • Wohnsitz in Deutschland haben,
  • in Deutschland arbeiten
  • oder sich gewöhnlich hier aufhalten.

Der Grad der Behinderung wird auf der Rückseite des Ausweises eingetragen. Er kann auch nachträglich noch verändert werden, aber nur nach einer erneuten Prüfung durch das Amt.

Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (bei einem GdB unter 50, von mindestens aber 30) berechtigt nicht zum Erhalt einen Schwerbehindertenausweises.

Neuausstellen von Ausweisen

Ist der Schwerbehindertenausweis

  • verloren gegangen
  • erheblich beschädigt
  • unleserlich geworden oder
  • sind alle Verlängerungsfelder bereits ausgefüllt

kommt nur das Ausstellen eines neues Dokumentes in Betracht. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte schriftlich an die Kreisverwaltung. Ihrem kurzen Begleitschreiben fügen Sie bitte ggf. das beschädigte oder unleserlich gewordene Dokument sowie ein aktuelles Lichtbild bei.

Neue Ausweise werden kostenfrei ausgestellt.

FAQ

Was muss bei einer bereits vorhandenen Behinderung, die sich verschlimmert hat, getan werden?

Sollte bereits ein Grad der Behinderung festgestellt worden sein, besteht die Möglichkeit einen Verschlimmerungs- bzw. Änderungsantrag zu stellen. Hierfür können ebenfalls die unten aufgeführten Antragsformulare genutzt werden.

Wie erhalte ich einen neu ausgestellten Schwerbehindertenausweis ?

In der Regel werden neu ausgestellte Schwerbehindertenausweise auf dem Postweg zugestellt.
Falls ein Ausweis dringend benötigt wird, ist es aber auch möglich, das Dokument persönlich in dem Büro 2.68 (2. Etage) abzuholen.

Wann erhalte ich einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis ?


Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn in der Zukunft keine erneute Prüfung Ihrer gesundheitlichen Situation und der daraus resultiertenden Beeinträchtigungen bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mehr vorgesehen ist. In der Regel wird bereits während der Prüfung Ihres Erst- oder Änderungsantrages von Amts wegen geklärt, ob Ihnen ein unbefristeter Ausweis ausgestellt werden kann. Sollten Sie aber noch über einen befristeten Ausweis verfügen, dann können Sie die Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises durch ein formloses Schreiben beim Rhein-Erft-Kreis beantragen.

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren