Fahrzeugangelegenheiten - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges


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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Ein fabrikneues Fahrzeug mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung Teil II oder einem CoC-Dokument soll zugelassen werden.

Gebühren

26,30 bis 45,20 (erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente)

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Zulassung des Fahrzeuges durchgeführt.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und COC-Dokument ggf. Datenbestätigung
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes 
  • Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • ggf. Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Es ist in Ausnahmefällen möglich, dass der deutsche Fahrzeughändler/Autohaus keine Zulassungsbescheinigung Teil II aushändigt, weil der Hersteller diese nicht erstellt hat. In diesem Fall ist ein COC-Papier vorzulegen.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Kann ich die Schilder auch schon vor meinem Besuch in der Zulassungsstelle kaufen?

Ja, jedoch muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens vorliegen und die Schilder vorschriftsmäßig passend zur Fahrzeugart sein (kein einzeiliges Autoschild auf Motorrad).

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren

  • Vollmacht
    für die Zulassung eines Fahrzeuges
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