Fahrzeugangelegenheiten - Kennzeichen-Neusiegelung


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Kennzeichen-Neusiegelung

Ein Kennzeichen soll neu gesiegelt werden, z.B. nach Zwangsentstempelung oder Defekt.

Gebühren

4,10 bis 5,60 €

Unterlagen

  • vorhandene Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
  • HU-Bericht (im Original)

Besonderheiten

Bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

zuständige Stellen, Formulare und Links