Halterauskunft beantragen
D115 spezifische Werte
99001011113000
99001011113000
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rhein-Erft-Kreis berechtigten Personen Auskünfte zu Fahrzeughaltern oder den Fahrzeugstatus geben.
Gebühren
- 5,10 €
Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Angabe des Grundes
Besonderheiten
Anträge auf Halterauskunft können aus datenschutzrechtlichen Vorgaben nur bearbeitet werden, wenn
- die Anfrage schriftlich
- von einer berechtigten Person (z.B. Versicherungen, Anwälte) gestellt wird
- und ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
