Fahrzeugangelegenheiten - Halterauskunft beantragen


Sie sind hier: Startseite > Behördenlotse > Themengruppen > Fahrzeugangelegenheiten > Anliegen/Dienstleistung
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Halterauskunft beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rhein-Erft-Kreis berechtigten Personen Auskünfte zu Fahrzeughaltern oder den Fahrzeugstatus geben.

Gebühren

  • 5,10

Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit Angabe des Grundes

Besonderheiten

Anträge auf Halterauskunft können aus datenschutzrechtlichen Vorgaben nur bearbeitet werden, wenn

  • die Anfrage schriftlich
  • von einer berechtigten Person (z.B. Versicherungen, Anwälte) gestellt wird
  • und ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Darf die Zulassungsbehörde bei privatem Interesse Halterauskünfte erteilen?

Nein, nur berechtigten Person unter Angabe eines besonderen Grundes.

zuständige Stellen, Formulare und Links