Fahrzeugangelegenheiten - Ausfuhrkennzeichen beantragen


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Ausfuhrkennzeichen beantragen

Ein Fahrzeug soll exportiert werden (Ausfuhr ins Ausland). Dafür benötigt man ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen.

Gebühren

44,20 (erhöht sich bei zusätzlicher Eintragung einer technischen Änderung und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente)

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Vorführtermine:

Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich.

  • Mo. - Mi. und Fr. 10.00 Uhr und 12.45 Uhr,
  • Do. 10.00 Uhr, 12.45 Uhr, 16.00 Uhr und 17.45 Uhr sowie
  • Sa. 11.00 Uhr

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigungkarte für Ausfuhrfahrzeuge (gelb)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
  • Kennzeichenschild/-er, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
  • Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes 
  • Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • ggf. Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist ab dem 01.07.2010 die Versteuerung von Ausfuhrkennzeichen ab dem 1. Tag der Gültigkeit vorgeschrieben.

Voraussetzung für die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist eine Angabe einer inländischen Kontoverbindung. Nur für den Fall, dass keine inländische Kontoverbindung vorhanden ist, kann das Formular Kraftfahrzeugsteuerantrag für Ausfuhrkennzeichen ausgefüllt werden und der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.

Das Fahrzeug wird von der Zulassungsbehörde identifiziert anhand der Fahrzeugidentnummer. Daher ist die Vorführung erforderlich!

Das Kennzeichenschild ist rechts mit einem roten Balken versehen in dem das Ablaufdatum eingeprägt ist.

Vorlagepflicht des Hauptuntersuchungsberichtes

Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. 

Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Muss das Fahrzeug vor Ort sein?

Ja, eine Vorführung zwecks Kontrolle der Fahrzeugidennummer ist erforderlich.

Wie lange ist das Ausfuhrkennzeichen gültig?

Mindestens 14 Tage und maximal 1 Jahr ist das Ausfuhrkennzeichen gültig.

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren