Fahrerlaubnis - Internationalen Führerschein beantragen


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Internationalen Führerschein beantragen

Der internationale Führerschein dient als Übersetzung des nationalen Führerscheins und als Nachweis der entsprechenden Fahrberechtigung im Ausland. Er ist drei Jahre gültig.

Gebühren

  • 15,00

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Nach Vorlage der kompletten Unterlagen wird der internationale Führerschein sofort ausgehändigt.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • EU-Kartenführerschein 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung) 
  • ggf. Vollmacht, sofern Sie bereits im Besitz des EU-Kartenführscheins sind. Ansonsten ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Besonderheiten

Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich! Voraussetzung ist der EU-Kartenführerschein.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQ

Ist der internationale Führerschein außerhalb der EU-Staaten Pflicht?

Nein, es ist aber ratsam diesen mitzuführen.

Insbesondere in den USA und Australien vereinfacht er die Abwicklung möglicher behördlicher Vorgänge und das Leihen eines Mietwagens.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der jeweiligen Auslandsvertretung oder beim ADAC.

zuständige Stellen, Formulare und Links