Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen
D115 spezifische Werte
Gebühren
- 41,60 € ggf. zzgl. Ortskenntnisprüfung 40,00 €
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Nach Vorlage der kompletten Unterlagen wird der Personenbeförderungsschein sofort ausgehändigt.
Da seitens der Führerscheinstelle ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister eingeholt werden muss, ist in der Regel ein nochmaliges Vorsprechen zur Aushändigung des Personenbeförderungsscheines notwendig. An diesem Termin kann dann auch die ggf. erforderliche Ortskenntnisprüfung abgelegt werden und evt. beim ersten Vorsprechen noch nicht vorgelegte Unterlagen nachgereicht werden.
Bei der Verlängerung des Personenbeförderungsscheines sind grundsätzlich dieselben Unterlagen wie bei der Erstbeantragung vorzulegen. Es empfiehlt sich, vorab das Führungszeugnis zu beantragen und die notwendige Abfrage beim KBA telefonisch bei der Führerscheinstelle anzustoßen. Ich diesem Falle erfolgt eine schriftliche Mitteilung durch die Führerscheinstelle und es ist nur eine Vorsprache erforderlich.
Unterlagen
Erstbeantragung und Verlängerung (bei Erstbeantragung bitte Besonderheiten beachten!):
- Personalausweis/Pass
- Nachweis des EU-Kartenführerscheins
- (Polizeiliches) Führungszeugnis (Belegart O) (muss nicht mitgebracht, sondern nur bei der Stadtverwaltung beantragt werden)
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV))
- Ärztliche Eignungs- und Leistungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 + 2 FeV
- für Krankenkraftwagen: Erste-Hilfe-Bescheinigung (nur bei Ersterteilung)
- Bei Erstbeantragung oder Verlängerung ab dem 50. Lebenjahr (Bus) oder 60. Lebensjahr (Taxi): Leistungstest
Besonderheiten
Bei Erstbeantragung:
Bitte vorab noch kein Führungszeugnis beantragen und zunächst nur mit Personalausweis und Führerschein in der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises vorsprechen!
Rechtliche Grundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
FAQ
Wo kann ich die Ortskenntnisprüfung ablegen?
Bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises. Bei einer nahgelegenen Führerscheinstelle die diese Prüfung für das geforderte Gebiet anbietet.
Gibt es ein Mindestalter?
Bei erstmaliger Erteilung beträgt das Mindestalter 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre).
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Voraussetzung ist der EU-Kartenführerschein und
- für Taxen:
Nachweis der erforderlichen Ortskenntnis (nur bei Erstbeantragung) - für Mietwagen:
wenn Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner besitzt: Ortskenntnisprüfung
