Führerschein beantragen
D115 spezifische Werte
99001007111100
99001007111100
Ein Führerschein wird erstmalig (d.h. ohne Vorbesitz irgendeines Führerscheins) beantragt.
Gebühren
- 42,60 € oder 43,40 €
Die erhöhte Gebühr wird fällig, falls mit der Ersterteilung die Probezeit beginnt.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Ca. 2 - 4 Wochen nach Eingang des Antrages mit allen erforderlichen Unterlagen kann in der Regel die erforderliche Prüfung beim TÜV durchgeführt werden.
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- ein biometrisches Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 entspricht (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- Name und Anschrift Ihrer Fahrschule
- bei Beantragung der Klasse D/DE ein (Polizeiliches) Führungszeugnis (Belegart O) (muss nicht mitgebracht, sondern nur bei der Stadtverwaltung beantragt werden)
- Für die Klassen A1, A, B, BE, M, L, S und T:
Sehtestbescheinigung
Bescheinigung: Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Stunden) - Für die weiteren Klassen siehe Dienstleistung "Führerschein erweitern"
Besonderheiten
Die persönliche Vorsprache der Antragstellerin/des Antragstellers ist erforderlich.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
FAQ
Wie alt darf ein Sehtest bei Antragstellung sein?
Maximal 2 Jahre.
Wie lange ist die "Erste-Hilfe-Bescheinigung" gültig?
Ein Leben lang.
Zuständigkeitsregelungen
Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Hier erhalten Sie das Antragsformular für die Beantragung
- der erstmaligen Fahrerlaubnis
- der Erweiterung (z. B. von Klasse B (PKW) um die Klasse A (Krad))
- der Verlängerung
- der Neuerteilung (z. B. nach Verzicht oder Entzug)
Größe: [32 KB]
