Schülerticket/ Fahrkostenerstattung
D115 spezifische Werte
Schülerticket:
Schüler/-innen, die vollzeitschulische Bildungsgänge an den Berufskollegs des Rhein-Erft-Kreises besuchen, können das Schülerticket erwerben.
Bei einer Entfernung von mehr als 5 km zwischen Wohnung und Unterrichtsort (kürzester Fußweg) beträgt der Eigenanteil in der Regel 12,00 €, unter 5 km derzeit 26,90 €.
Fahrkostenerstattung:
Eine Fahrkostenerstattung für Schüler/-innen, die vollzeitschulische Bildungsgänge an den Berufskollegs des Rhein-Erft-Kreises besuchen, ist nur in Ausnahmefällen oder unter besonderen Voraussetzungen, wie z.B. keine oder unzumutbare ÖPNV-Verbindung möglich.
Hierbei sind Einzelfallentscheidungen erforderlich, denen eine gesonderte Prüfung vorangeht. Die Erstattung erfolgt nachträglich auf Antrag.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Schülerticket:
Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge sind in den Schulsekretariaten abzugeben und werden über das Schulverwaltungsamt an den Verkehrsträger weitergeleitet.
Das Schülerticket wird dem Schüler/der Schülerin durch den Verkehrsträger unmittelbar zugestellt.
Fahrkostenerstattung:
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist im Schulsekretariat abzugeben und wird an den Schulträger weitergeleitet.
Ein Antrag auf Fahrkostenerstattung kann bis 3 Monate nach Ablauf des Schuljahres (31.10.) gestellt werden. Maßgeblich ist der Eingangsstempel des Schulsekretariates.
Unterlagen
Schülerticket:
Antragsvordrucke sind über die REVG (Verkehrsträger) bzw. die Schulsekretariate erhältlich.
Fahrkostenerstattung:
Antragsvordrucke sind über die Schulsekretariate erhältlich.
Besonderheiten
Bei Verlust der Fahrkarten erfolgt die Ausgabe über die REVG gegen eine Verlustbescheinigung des Schulsekretariats.
Der Rhein-Erft-Kreis ist nur zuständig für die Schüler der kreiseigenen Schulen (Berufskollegs), siehe Zuständigkeiten.
Für Schüler/-innen der kreiseigenen Förderschulen ist ein Schülerspezialverkehr eingerichtet.
Zuständigkeitsregelungen
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung
- Maria-Montessori-Schule in Brühl-Heide
- Paul-Kraemer-Schule in Frechen-Habbelrath
- Schule zum Römerturm in Bergheim-Thorr
Sprache
- Milos-Sovak-Schule in Hürth-Stotzheim
- Michael-Ende-Schule in Elsdorf-Berrendorf
Soziale und Emotionale Entwicklung
- Heinrich-Böll-Schule in Frechen (Primarstufe)
- Albert-Einstein-Schule in Frechen (Sekundarst. I)
Sachbearbeiterin:
Kuhn, Jutta
Alle anderen Förderschwerpunkte sind entweder in der Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland (z.B. Sehen, körperliche und motorische Entwicklung) oder der Städte und Gemeinden (z.B. Lernen).
Berufskollegs des Rhein-Erft-Kreises
- Berufskolleg Bergheim mit Nebenstelle Frechen
- Adolf-Kolping-Berufskollleg, Kerpen-Horrem
- Karl-Schiller-Berufskolleg, Brühl
zuständige Sachbearbeiterin:
- Frau Kuhn
Tel.: (0 22 71) 83-4024
- Nell-Breuning-Berufskolleg, Frechen-Habbelrath
- Goldenberg-Berufskolleg, Hürth mit Nebenstelle Wesseling
zuständige Sachbearbeiterin:
- Frau Ehrmann
Tel.: (0 22 71) 83-4029
