Häufig nachgefragt - Schülerticket/ Fahrkostenerstattung


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Schülerticket/ Fahrkostenerstattung

Schülerticket:

Schüler/-innen, die vollzeitschulische Bildungsgänge an den Berufskollegs des Rhein-Erft-Kreises besuchen, können das Schülerticket erwerben.

Bei einer Entfernung von mehr als 5 km zwischen Wohnung und Unterrichtsort (kürzester Fußweg) beträgt der Eigenanteil in der Regel 12,00 , unter 5 km derzeit 26,90 .

Fahrkostenerstattung:

Eine Fahrkostenerstattung für Schüler/-innen, die vollzeitschulische Bildungsgänge an den Berufskollegs des Rhein-Erft-Kreises besuchen, ist nur in Ausnahmefällen oder unter besonderen Voraussetzungen, wie z.B. keine oder unzumutbare ÖPNV-Verbindung möglich.

Hierbei sind Einzelfallentscheidungen erforderlich, denen eine gesonderte Prüfung vorangeht. Die Erstattung erfolgt nachträglich auf Antrag.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Schülerticket:

Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge sind in den Schulsekretariaten abzugeben und werden über das Schulverwaltungsamt an den Verkehrsträger weitergeleitet.

Das Schülerticket wird dem Schüler/der Schülerin durch den Verkehrsträger unmittelbar zugestellt.

Fahrkostenerstattung:

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist im Schulsekretariat abzugeben und wird an den Schulträger weitergeleitet.
 
Ein Antrag auf Fahrkostenerstattung kann bis 3 Monate nach Ablauf des Schuljahres (31.10.) gestellt werden. Maßgeblich ist der Eingangsstempel des Schulsekretariates.

Unterlagen

Schülerticket:

Antragsvordrucke sind über die REVG (Verkehrsträger) bzw. die Schulsekretariate erhältlich.

Fahrkostenerstattung:

Antragsvordrucke sind über die Schulsekretariate erhältlich.

Besonderheiten

Bei Verlust der Fahrkarten erfolgt die Ausgabe über die REVG gegen eine Verlustbescheinigung des Schulsekretariats.

Der Rhein-Erft-Kreis ist nur zuständig für die Schüler der kreiseigenen Schulen (Berufskollegs), siehe Zuständigkeiten.

Für Schüler/-innen der kreiseigenen Förderschulen ist ein Schülerspezialverkehr eingerichtet.

Zuständigkeitsregelungen

Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt

Geistige Entwicklung

  • Maria-Montessori-Schule in Brühl-Heide
  • Paul-Kraemer-Schule in Frechen-Habbelrath
  • Schule zum Römerturm in Bergheim-Thorr

Sprache

  • Milos-Sovak-Schule in Hürth-Stotzheim
  • Michael-Ende-Schule in Elsdorf-Berrendorf

Soziale und Emotionale Entwicklung

  • Heinrich-Böll-Schule in Frechen (Primarstufe)
  • Albert-Einstein-Schule in Frechen (Sekundarst. I)

Sachbearbeiterin:

Kuhn, Jutta

Alle anderen Förderschwerpunkte sind entweder in der Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland (z.B. Sehen, körperliche und motorische Entwicklung) oder der Städte und Gemeinden (z.B. Lernen).

Berufskollegs des Rhein-Erft-Kreises

  • Berufskolleg Bergheim mit Nebenstelle Frechen 
  • Adolf-Kolping-Berufskollleg, Kerpen-Horrem 
  • Karl-Schiller-Berufskolleg, Brühl

zuständige Sachbearbeiterin:

  • Frau Kuhn
    Tel.: (0 22 71) 83-4024

 

  • Nell-Breuning-Berufskolleg, Frechen-Habbelrath
  • Goldenberg-Berufskolleg, Hürth mit Nebenstelle Wesseling

zuständige Sachbearbeiterin:

  • Frau Ehrmann
    Tel.: (0 22 71) 83-4029

zuständige Stellen, Formulare und Links