Infektionsschutzbelehrung
D115 spezifische Werte
Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Die hierfür erforderliche Belehrung erfolgt durch das Kreisgesundheitsamt.
Die Belehrung findet nach Terminvereinbarung statt.
Gebühren
Höhe der grundsätzlichen Belehrungsgebühren?
Grundsätzlich 25 € (in bar mitzubringen).
Ausnahmen:
- ALG II-Empfänger (aktueller ARGE-Bescheid ist vorzulegen)
- Ehrenamtlich Tätige in caritativen Einrichtungen, z.B. Tafel oder Altenheim (auch hier der Bescheid vorzulegen)
Hier beträgt die Belehrungsgebühr 5 €
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Die Belehrungsdauer beträgt mindestens 60 Minuten.
- Montag im Kreishaus Bergheim
- Donnerstag im Kreishaus Hürth
Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt darf vor Beginn der erstmaligen Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein und findet einmalig statt.
Die Belehrungsbescheinigungen nach §43 des Infektionsschutzgesetzes sind unbefristet gültig.
Die erforderlichen Folgebelehrungen sind durch den Arbeitgeber alle zwei Jahre zu veranlassen.
Unterlagen
- Gültige Ausweisdokumente, z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Ist dies nicht der Fall, ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich.
Besonderheiten
Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes zum 01. Januar 2001 wurde das frühere Gesundheitszeugnis nach §§17 u.18 Bundesseuchengesetz durch die Belehrungsbescheinigung des Gesundheitsamtes ersetzt.
Für Personen, die im Besitz eines alten Gesundheitszeugnisses (ab Ausstellungsdatum 1980) sind, gilt dieses Zeugnis als Erstbelehrungsbescheinigung. Dieser Personenkreis muss allerdings ebenfalls an den Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber teilnehmen.
Rechtliche Grundlagen
- §§42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
FAQ
Welcher Personenkreis?
Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln an. Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Herstellung von Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung. Auch Spülkräfte von Lebensmittelbedarfsgegenständen (Töpfe, Teller) benötigen eine solche Bescheinigung.
Werden Zweitschriften ausgestellt?
Ja, sie können kostenlos beantragt werden.
Abzuholen sind die Zweitschriften in Bergheim, dienstags - freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
Kann ich für die Abholung der Zweitschrift jemanden beauftragen?
Ja, das ist möglich. Der/die Abholer/in benötigt eine Vollmacht und den Personalausweis des/derjenigen, für den/die die Zweitschrift abgeholt werden soll.
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Merkblatt
zur persönlichen Hygiene in Produktbereichen
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Filmbeiträge
Gesundheitsamt
Beitrag Rhein-Erft-Kreis TV
