Häufig nachgefragt - Führerschein in EU-Führerschein umtauschen


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Führerschein in EU-Führerschein umtauschen

Der "alte" Führerschein (rosa bzw. grauer Papierführerschein) kann in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Gleiches gilt bei einer Namensänderung. Der "alte" Führerschein (gilt auch für den EU-Kartenführerschein) wird auf Antrag entsprechend umgetauscht.

Gebühren

24,00 bei Umtausch in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung oder 34,00  bei Umtausch über das Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Nach Antragstellung wird der EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zugestellt bzw. liegt zur Abholung bereit.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45mm ohne Kopfbedeckung) 
  • deutscher Führerschein 

bei Verlängerung:

  • augenärztliche und ärztliche Untersuchungsbescheinigung 
  • ggfs. Bescheinigung über land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit

Besonderheiten

Die alten Fahrerlaubnisse der Klasse 2 (LKW) und Teile der Klasse 3 (PKW mit Anhänger als Gesamtkombination mit einem zug. Gesamtgewicht über 12t) sind befristet auf das 50. Lebensjahr.

Möchte der Führerscheininhaber ab dem 50. Lebensjahr weiterhin im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis bleiben, muss die Verlängerung beantragt werden.

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQ

Bekomme ich meinen alten Führerschein wieder ausgehändigt?

Ja, mit einem Ungültigkeitsvermerk.

Muss ein Umtausch zwingend innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen?

Nein!

Warum ist der Umtausch über ein Bürgerbüro teurer?

Die Bürgerbüros müssen den alten Führerschein einbehalten und dürfen ansonsten den Umtausch nicht entgegennehmen. Daher die erhöhte Gebühr.

Sie haben Ihren Namen geändert (z. B. Eheschließung) und wollen Ihren Führerschein berichtigen lassen?

Nach einer Namensänderung muß der Führerschein nicht berichtigt werden. Wird der Eintrag des aktuellen Familiennamens jedoch gewünscht, kann jederzeit ein neuer EU-Kartenführerschein beantragt werden. Führerscheine nach alten Mustern dürfen nicht mehr geändert werden, so dass auch in diesen Fällen ein EU-Kartenführerschein zu beantragen wäre.

Zuständigkeitsregelungen

Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.

zuständige Stellen, Formulare und Links