Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus der EU
D115 spezifische Werte
Ein gebrauchtes Fahrzeug, das in der EU gekauft wurde und für das gültige Zulassungsdokumente vorliegen, soll zugelassen werden.
Gebühren
29,90 € bis 45,20 € (die Grundgebühr von 29,90 € erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente).
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzen kann und deshalb nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Bei Umzug in die Bundesrepublik Deutschland oder nach Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges, welches bisher im Ausland zu gelassen ist, muss die Umschreibung auf ein deutsches Kennzeichen unmittelbar erfolgen. Eine Karenzzeit ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Zulassung (Umschreibung) des Fahrzeuges durchgeführt.
Unterlagen
- Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
- Ausländische Fahrzeugdokumente
Ausländische Kennzeichenschild/er - COC-Dokument oder ein Gutachten gem. §21 StVZO
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (nicht erford. bei Gutachten gem. §21 StVZO) im Original
- Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
- Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- ggf. Vollmacht
- ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine
GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
- Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
- Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)
Zulassung auf ein Einzelgewerbe
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
Zulassung auf eine GbR
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
- ggf. Gesellschaftervertrag
- Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
- Ausweise der Gesellschafter
- ggf. Vollmacht
Besonderheiten
Bei Zulassung von Fahrzeugen aus folgenden Ländern:
- Belgien, Niederlande, Luxemburg, Großbritannien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Rumänien, Schweden
stellt die Zulassungsbehörde eine EUCARIS-Anfrage. Sollten seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes gegen die Zulassung keine Bedenken vorliegen, kann diese grundsätzlich erfolgen.
Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte
Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist.
Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
FAQ
Kann ich die Schilder auch schon vor meinem Besuch in der Zulassungsstelle kaufen?
Ja, jedoch muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens vorliegen und die Schilder vorschriftsmäßig passend zur Fahrzeugart sein (kein einzeiliges Autoschild auf Motorrad)
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Vollmacht
für die Zulassung eines Fahrzeuges
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