Behördenlotse - Wechsel der Versicherung


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Wechsel der Versicherung

Für ein zugelassenes Fahrzeug soll der Zulassungsbehörde eine neue Haftpflicht Versicherung mittgeteilt werden.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Die neue Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch bei Eingang der Mitteilung erfasst.

Unterlagen

  • keine
  • Übermittlung erfolgt elektronisch von der Versicherung (eVB zur Übermittlung)

Besonderheiten

Die Zulassungsbehörde erfasst alle eingehenden Versicherungswechselmitteilungen. Es findet keine Prüfung statt, ob der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Für Rückfragen hinsichtlich des Versicherungs- oder Vertragsverhältnisses wenden Sie sich bitte daher direkt an die beteiligten Versicherungsgesellschaften.

Rechtliche Grundlagen

  • Pflichtversicherungsgesetz (PFlVerG)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Wann kann ich meine KfZ-Versicherung wechseln?

Für eine abschließende Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung. In der Regel kann die Kfz-Versicherung nur in einem bestimmten Zeitraum gewechselt werden.

Muss der Versicherungswechsel mitgeteilt werden?

Ja, der Versicherungswechsel wird der Zulassungsbehörde in einem automatisiertem Verfahren von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt.

zuständige Stellen, Formulare und Links