Waffenbesitzkarte für Jäger
D115 spezifische Werte
Gebühren
- Ausstellung WBK+Eintragung - 1. Langwaffe: 30 €
- Eintragung jeder weiteren Langwaffe: 12 € (max. 30 €)
- Ausstellung WBK+Voreintrag - 1. Kurzwaffe: 45 €
- Voreintrag jeder weiteren Kurzwaffe: 31,50 €
- Anmeldung jeder (weiteren) Kurzwaffe: 18 €
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Nach Erwerb der Kurzwaffen sind diese binnen 2 Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen. Die Bearbeitung des Antrags nimmt ca. 2 Wochen in Anspruch.
Sobald der Antrag vorliegt, prüft die Waffenbehörde, ob der Antragsteller einen gültigen deutschen Jagdschein, die Zuverlässigkeit und die persönliche Eingung besitzt und ein Bedürfnis vorliegt.
Unterlagen
- Bedürfnisnachweis in Form eines gültigen Jahresjagdscheines
Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).
Besonderheiten
Rechtliche Grundlagen
FAQ
Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder die nachträgliche Eintragung in eine bereits erteilte WBK ist binnen 2 Wochen schriftlich durch den Erwerber bei der Behörde zu beantragen.
Auf Antrag wird dem og. Personenkreis eine Erlaubnis zum Erwerb von 2 Kurzwaffen in Form einer WBK oder eines Erwerbseintrags in eine bereits erteilte WBK erteilt.
Zuständigkeitsregelungen
- Frau Raab
Tel.: 02271/83-3115
Fax: 02237/97302–2009
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Anzeige über den Erwerb einer/von Schusswaffe/n
Größe: [132 KB] - Beantragung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Kurzwaffe
oder Antrag zur nachträglichen Beantragung einer Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe einschließlich der entsprechenden Munition
Größe: [150 KB] - Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen
Größe: [126 KB]
