Behördenlotse - Waffenbesitzkarte für Jäger


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Waffenbesitzkarte für Jäger

Inhaber eines gülten deutschen Jahresjagdscheines bedürfen für den Erwerb von Langwaffen und der dafür bestimmten Munition keiner Erlaubnis, sofern diese nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten sind.

Gebühren

  • Ausstellung WBK+Eintragung - 1. Langwaffe: 30
  • Eintragung jeder weiteren Langwaffe: 12 (max. 30 )
  • Ausstellung WBK+Voreintrag - 1. Kurzwaffe: 45
  • Voreintrag jeder weiteren Kurzwaffe: 31,50
  • Anmeldung jeder (weiteren) Kurzwaffe: 18

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Nach Erwerb der Kurzwaffen sind diese binnen 2 Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen. Die Bearbeitung des Antrags nimmt ca. 2 Wochen in Anspruch.

Sobald der Antrag vorliegt, prüft die Waffenbehörde, ob der Antragsteller einen gültigen deutschen Jagdschein, die Zuverlässigkeit und die persönliche Eingung besitzt und ein Bedürfnis vorliegt.

Unterlagen

  • Bedürfnisnachweis in Form eines gültigen Jahresjagdscheines

Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).

Besonderheiten

Jeder Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition ist per Gesetz von sich aus verpflichtet, der zuständigen Kreispolizeibehörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen unverzüglich nachzuweisen.

Rechtliche Grundlagen

FAQ

Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder die nachträgliche Eintragung in eine bereits erteilte WBK ist binnen 2 Wochen schriftlich durch den Erwerber bei der Behörde zu beantragen.

Auf Antrag wird dem og. Personenkreis eine Erlaubnis zum Erwerb von 2 Kurzwaffen in Form einer WBK oder eines Erwerbseintrags in eine bereits erteilte WBK erteilt.

Zuständigkeitsregelungen

  • Frau Raab
    Tel.: 02271/83-3115
    Fax: 02237/97302–2009

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren