Behördenlotse - Verkauf von Reitplaketten


Sie sind hier: Startseite > Behördenlotse > Anliegen/Dienstleistung
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Verkauf von Reitplaketten

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ist verpflichtet, eine Reitabgabe zu zahlen, die ausschließlich für die Unterhaltung der Reitwege verwendet wird.

Zum Nachweis der gezahlten Abgabe werden Reitkennzeichen vergeben, die mit der jeweiligen Jahresplakette versehen werden.

Gebühren

  • Neuanmeldung: 41,50 EUR
    (25,00 EUR Reitabgabe
    + 10,00 EUR Verwaltungsgebühr
    + 6,50 EUR Sachkosten)
  • Folgejahre: 31,20 EUR
    (25,00 EUR Reitabgabe
    + 5,00 EUR Verwaltungsgebühr
    + 1,20 EUR Sachkosten)
  • Reitwegekarte: 3,50 EUR

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Der Antragsteller erhält ein Kassenzeichen und überweist den jeweiligen Betrag.

Nach Geldeingang werden die Unterlagen versandt.

Unterlagen

Die Reitkennzeichen mit Plaketten und Reitwegenetzkarten können formlos telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Fax beantragt werden.

Wir benötigen lediglich:

  • Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers

Besonderheiten

Es darf erst ausgeritten werden, wenn der Reiter Reitkennzeichen und Plaketten erhalten hat.

FAQ

Ist ein formeller Antrag erforderlich?

Nein. Siehe auch "Benötigte Unterlagen".

Wie ist das Verfahren in den Folgejahren?

Nach schriftlicher Aufforderung im Dezember können die Reiter den Betrag für das nächste Jahr bezahlen.

zuständige Stellen, Formulare und Links

Artikel

  • Reitwege und -plaketten
    Das Reiten in der freien Landschaft und im Walde ist in NRW durch das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) geregelt.

Formulare und Broschüren

Links