Verkauf von Reitplaketten
D115 spezifische Werte
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ist verpflichtet, eine Reitabgabe zu zahlen, die ausschließlich für die Unterhaltung der Reitwege verwendet wird.
Zum Nachweis der gezahlten Abgabe werden Reitkennzeichen vergeben, die mit der jeweiligen Jahresplakette versehen werden.
Gebühren
- Neuanmeldung: 41,50 EUR
(25,00 EUR Reitabgabe
+ 10,00 EUR Verwaltungsgebühr
+ 6,50 EUR Sachkosten) - Folgejahre: 31,20 EUR
(25,00 EUR Reitabgabe
+ 5,00 EUR Verwaltungsgebühr
+ 1,20 EUR Sachkosten) - Reitwegekarte: 3,50 EUR
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Der Antragsteller erhält ein Kassenzeichen und überweist den jeweiligen Betrag.
Nach Geldeingang werden die Unterlagen versandt.
Unterlagen
Die Reitkennzeichen mit Plaketten und Reitwegenetzkarten können formlos telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Fax beantragt werden.
Wir benötigen lediglich:
- Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers
Besonderheiten
FAQ
Ist ein formeller Antrag erforderlich?
Nein. Siehe auch "Benötigte Unterlagen".
Wie ist das Verfahren in den Folgejahren?
Nach schriftlicher Aufforderung im Dezember können die Reiter den Betrag für das nächste Jahr bezahlen.
zuständige Stellen, Formulare und Links
Artikel
- Reitwege und -plaketten
Das Reiten in der freien Landschaft und im Walde ist in NRW durch das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) geregelt.
Formulare und Broschüren
- Reiten zwischen Rhein und Erft
Übersicht über die Reitsportbetriebe des Rhein-Erft-Kreises.
Größe: [1972 KB]
Links
- Landschaftsgesetz
- Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen
von 1994 Seite 849
